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Der ETF-Anlegerbuch Schnellkurs [2/9]: Kostenfallen beim ETF-Kauf

Dr. Markus Thomas ist Autor des Ratgebers „Das ETF-Anlegerbuch“ und Chef des ETF-Analysehauses XENIX in Berlin. Dies ist der zweite Artikel seines 9-teiligen ETF-Schnellkurses zum erfolgreichen ETF-Portfolio als Gastbeitrag auf ETF1.

Inhalt

Der Erwerb von ETF-Anteilen in Form von (monatlichen) ETF-Sparplänen, aber auch die Einmalanlage in ETFs, erfolgt über den Börsenhandel. Meistens sind ETF-Sparpläne aber der kostengünstigere Weg des Anlegens.

Bei vielen Brokern sind Einmalanlagen oft erst ab 6.000 Euro sinnvoll

Viele Direktbanken erheben Mindesttransaktions- und Mindestnebenkosten von beispielsweise 10 Euro (Transaktionskosten) plus 5 Euro (Nebenkosten z.B. für Börsenplatz und Abwicklung). Bei Gesamterwerbskosten von 15 Euro empfiehlt sich eine Einmalanlage daher erst ab etwa 6.000 Euro. In diesem Fall bedeuten 15 Euro Gesamterwerbskosten in Höhe von 0,25 %. Das sind vertretbare Kosten. Kleinere Anlagebeträge sind bei Einmalanlagen meist unwirtschaftlich. Als ETF-Einsteiger mit kleinerem Kapital solltest Du daher zunächst auf meist kostengünstigere ETF-Sparpläne setzen.

Mit Aktions-Sparplänen kostenlos investieren

Die meisten Broker bieten einige Aktions-Sparpläne an, die über einen bestimmten Zeitraum kostenlos bespart werden können. So sparst du dir die gesamten Erwerbskosten. Was viele nicht wissen ist, dass so auch (größere) Einmalanlagen über einmalige Sparplanraten kostenlos investiert werden können. Erhöhe dazu einfach die Sparrate und setze sie nach der einmaligen Ausführung wieder herunter. Behalte bei Aktions-Sparplänen jedoch immer das Ablaufdatum der Aktion im Auge, da die regulären Sparplan-Erwerbskosten bei manchen Brokern bei bis zu 1,50 % liegen können. Nach Ablauf der Aktion, gibt es meist schon eine neue Aktion eines anderen ETF Anbieters für die der neue Sparplan dann eingerichtet werden kann. Auf marktbreite “Standard-Indizes” wie den MSCI World gibt es somit fast immer einen kostenlos besparbaren ETF.

Setze ein Limit, um keine zu hohen Aufpreise zu bezahlen

Als Anleger kann man für Einmalanlagen verschiedene Auftragsarten nutzen. Die beiden häufigsten Auftragsarten sind Handelsaufträge ohne Preisangabe (sogenannte Bestens-Aufträge) oder mit Preisangabe (sogenannte Limit-Aufträge). Du solltest bei ETF-Einmalanlagen grundsätzlich Limit-Aufträge erteilen, also keine Bestens-Aufträge. Nur ein Börsenhandels-Auftrag mit Preislimit stellt sicher, dass ein Börsenhändler (der indirekt Dein Geschäftspartner ist), einen Höchstpreis für Deinen Kaufauftrag nicht überschreiten darf. Das gleiche Prinzip gilt für einen Verkaufsauftrag -dann darf der Börsenhändler den von Dir festgelegten Tiefstpreis für Deinen Verkaufsauftrag nicht unterschreiten.

Börsenhandelszeiten beachten

Der Börsenhandel auf Xetra in Frankfurt erfolgt in der Regel montags bis freitags von 9.00 Uhr bis 17.30 Uhr. Die Regionalbörsen in Stuttgart, Hamburg und München bieten zudem auch den börslichen Handel ab 8.00 Uhr bzw. bis 22.00 Uhr. Diese Randzeiten bieten aber grundsätzlich schlechtere Handelsbedingungen. So solltest Du Dir diese Zeitfenster merken, um Einmalanlagen mit ETFs zu tätigen: ETFs mit asiatischen Wertpapieren handelst Du am besten am Vormittag zwischen 9.00 und 10.00 Uhr. ETFs mit europäischen Wertpapieren in der Haupthandelszeit zwischen 9.00 und 17.30 Uhr, ETFs für die USA zwischen 15.30 und 17.30 Uhr, wenn die Börsen in New York und Europa gleichzeitig geöffnet sind. Wenn du einen globalen Anleihen- oder Aktien-ETF per Einmalanlage kaufen möchtest, solltest Du grundsätzlich den späten Nachmittag dafür vorsehen.

Erteile keine Stop-Loss-Aufträge

Grundsätzlich solltest Du auf Stopp-Loss-Aufträge, also einen Verkaufsauftrag falls der Preis unter einer vorab mitgeteilten Kurs fällt, verzichten. Kommt es zu größeren plötzlichen Kursrückgängen kann die Ausführung auch deutlich unter deinem festgelegten Kurs erfolgen. Als langfristig orientierter Anleger sollten kurzfristige Marktschwankungen für dich keine Rolle spielen. Ein solch vermeintliches Sicherheitsnetz benötigst Du nicht.

Feiertagshandel vermeiden

Du solltest Einmalaufträge nicht an Feiertagen erteilen, weil die Börsenumsätze minimal sind und damit die Geld-Brief-Spannen größer, eine Börsentransaktion für Dich also teurer ist. Dies gilt nicht nur für bundeseinheitliche Feiertage wie Ostermontag oder den Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober, sondern z.B. auch für britische und amerikanische Feiertage. 

ETF-Sparpläne statt Börsenhandel

Kurz zusammengefasst: Als ETF-Einsteiger solltest Du Dich um Kosten zu sparen auf transaktionskostenfreie ETF-Sparpläne konzentrieren.

????Im dritten Teil des zehnteiligen ETF-Schnellkurses von Dr. Markus Thomas lernst Du, was ETFs als börsengehandelte Indexfonds ausmachen. 

Der ETF-Anlegerbuch Schnellkurs [2/9]: Kostenfallen beim ETF-Kauf 1
Das ETF-Anlegerbuch. Alles über börsengehandelte Indexfonds.

Dr. Markus Thomas

Anleger-Mentor

Autor des Ratgebers „Das ETF-Anlegerbuch: Alles über börsengehandelte Indexfonds“ und Chef des ETF-Analysehauses XENIX in Berlin. Das ETF-Anlegerbuch kannst Du versandkostenfrei unter www.etf-anlegerbuch.de direkt bestellen. Oder über Amazon bzw. im Buchhandel mit der ISBN 9783982229034.

Disclaimer: Der Inhalt dieses Artikels dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Anlageberatung und keine Kaufempfehlung dar. Er kann und soll eine individuelle Beratung durch hierfür qualifizierte Personen nicht ersetzen. Entscheidungen, die aufgrund von hier gemachten Angaben getroffen werden, erfolgen stets in eigener Verantwortung. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.

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